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Preise


Segelfliegen ist, verglichen mit vielen anderen Sportarten, kein besonders teurer Sport.
Als Flugschüler ist man mit ca. 600 - 800 € pro Jahr dabei, je nachdem wie intensiv man fliegt, danach wird es aber meist günstiger.

AufnahmegebührErwachsene
Jugendliche bis 18 Jahre
   260,00 €
   130,00 €
JahresbeitragErwachsene
Jugendliche bis 18 Jahre
Auswärtige (1)
Passive Mitglieder
   180,00 €
   120,00 €
   120,00 €
     81,00 €
Umlage an Aero-Club (2)     25,50 €
pro Quartal
Jahrespauschalen
Die jeweilige Pauschale wird von den Mitgliedern erhoben, die das zugehörige Fluggerät nutzen. Die Pauschalen werden nicht mit Fluggebühren verrechnet.

Nutzung F-Schlepp
Nutzung Segelflug
Nutzung G109 oder C42
Nutzung G109 und C42

     50,00 €
     50,00 €
   100,00 €
   150,00 €
Fluggebühren
minutengenaue Abrechnung
es werden maximal 3 Stunden pro Flug berechnet



ASK 13
Ka 6
Jeans Astir
LS 4
DG 505 Orion
G 109/C42 Schulflug (3)
G 109/C42 Normalflug (3)
F-Schlepp Mitglieder
F-Schlepp Fremde
TL96 Normalflug (4)
    kostenfrei
    6,00 €/h
    6,00 €/h
    6,00 €/h
  12,00 €/h
  75,00 €/h
  66,00 €/h
    1,55 €/min
    2,70 €/min
    1,30 €/min
Landegebühren Segelflug Schulung
Segelflug Normalflug
Motorsegler Schulflug
Motorsegler, Normalflug
UL Schulflug
UL Normalflug
    0,80 €
    1,00 €
    1,80 €
    2,20 €
    2,00 €
    2,30 €
Ersatzbeitrag Arbeitsstunde (5)     15,00 €
Quax-FondsAufnahmegebühr
Jahresbeitrag
   50,00 €
   25,00 €
Vereins-Satzung Download als PDF-Datei - -> Satzung
Gebührenordnung Download als PDF-Datei - ->  Gebührenordnung

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(1) Der Status als auswärtiges Mitglied wird auf Antrag erteilt, wenn das Mitglied mehr als 100km von Münster entfernt wohnt. Es wird ein Zuschlag auf alle Fluggebühren erhoben.
(2) Die Aero-Club-Umlage wird nur von aktiven Mitgliedern ab 21 Jahren erhoben.
(3) Die Abrechnung erfolgt bei der G109 gemischt aus Flugzeit und Betriebsstundenzähler.
(4) Die Nutzung der TL96 ist aus versicherungstechnischen Gründen nur durch vom Vorstand ausdrücklich bestimmte Mitglieder gestattet.
(5) Es sind pro Jahr 40 Arbeitsstunden abzuleisten. Abrechnungsstichtag ist der 30.3. eines jeden Jahres.



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